Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Produktion, Co-Produktion, Verwertung, Vermarktung und der Vertrieb/Lizenzierung von Kino- und Fernsehproduktionen und audiovisuellen Produkten jeglicher Art in eigenem und fremden Namen; das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck nebst allen vernünftigerweise damit verbundenen Tätigkeiten. Ausgenommen sind Geschäfte im Sinne des § 34c GewO und Bankgeschäfte.