Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel und die Vermittlung von Im- und Exportgeschäften mit Gütern verschiedener Art, ausgenommen solcher, die besonderer gesetzlicher Erlaubnis bedürfen; nicht genehmigungspflichtige Beratung und Betreuung Dritter bei Import- und Exportgeschäften sowie der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien.