Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Grundstücksentwicklung und deren Bebauung, Teilung nach dem WEG und Beteiligung an Projektgesellschaften im Grundstücksbereich, Bewirtschaftung und Verwaltung eigener und fremder Immobilien mit Ausschluss von Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO.