Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb und die Vermittlung von Vermögenswerten, insbesondere von Immobilien jeglicher Art, der Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften und Rechten jeglicher Art, die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die Verwaltung eigenen Vermögens. Vermittlung, Verkauf und Vermietung von Baumaterialien, insbesondere Baumaschinen und Fahrzeugen jeglicher Art.
Zum Unternehmensgegenstand zählen auch Rechtsgeschäfte, welche nach § 34 c GewO erlaubnispflichtig sind.