Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb auf eigene Rechnung und der anschließende Betrieb, die Verwaltung und die Vermietung von eigenen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, bzw. Teilflächen hieran, insbesondere im Bereich des Mierendorffplatzes in Berlin-Charlottenburg, mit Ausnahme der in § 34 c GewO beschriebenen Tätigkeiten.