Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Bebauungskonzepten, deren Realisierung, Erwerb und Verkauf von Grundstücken in fremdem und/oder eigenem Namen, Vermittlung von Immobilien sowie Finanzierungsvermittlung ausschließlich im Sinne des § 34c GewO, Erbringung hiermit verbundener Dienstleistungen sowie Beteiligung an Gesellschaften.