Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Management von zum Fischfang bestimmter Boote, Bearbeitung des Fanggutes sowie der Handel mit Fisch- und Fischereiprodukten, der Betrieb von Wellness- und Gesundheitszentren, soweit keine ärztliche Betreuung erforderlich ist, der Betrieb von Hotelanlagen einschließlich deren Vermarktung im Tourismus, der Handel mit erneuerbarer Energie, die Entwicklung und der Vertrieb von modernen Vermessungsmethoden.