Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abnschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a) die Zusammenführung von Investoren aus den Heilberufen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) und angrenzender Bereiche (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare und sonstige Berater),
b) die Anlage und Verwaltung von eigenen Vermögenswerten und die treuhänderische Anlage von Vermögenswerten der in a) Genannten und sonstiger Investoren,
c) die Konzipierung und Projektierung sowie die Vermittlung und Verwaltung von Investitionen im Inland und Ausland,
d) die wirtschaftliche Beratung und Transaktionsberatung von Anlageinteressenten und Investoren aus den Heilberufen und angrenzender Bereiche sowie
e) die treuhänderische Beteiligung und Beteiligung auf eigene Rechnung an anderen Gesellschaften jeder Art.