Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen, die Anlage eigenen Vermögens sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gerüstbauunternehmen, insbesondere die Stellung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin im Rahmen von Personengesellschaften einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Tätigkeiten.