Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen jeglicher Art sowie die Anlage und Verwaltung von eigenem Vermögen. Der Ankauf, der Verkauf, die Entwicklung, die Vermietung, die Verwaltung von Grundstücken jeglicher Art. Tätigkeiten nach § 34c der GewO werden nicht ausgeführt.