Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, die Beteiligung an Unternehmen, die Durchführung von genehmigungsfreien Handelsgeschäften jedweder Art und Erbringung der dazu notwendigen Dienstleistungen, die Erstellung und der Verkauf von Marketing- und Vertriebskonzepten, deren Implementierung und das dazu gehörige Controlling, die Unternehmensberatung, der gewerbliche Handel mit Immobilien sowie die Führung sämtlicher Geschäfte, die den Geschäftszweck des Unternehmens indirekt oder direkt zu fördern geeignet sind. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen.