Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind Immobiliengeschäfte aller Art unter Ausschluß von Tätigkeiten gem. § 34 c GewO, insbesondere der Verkauf, die Verwaltung, die Vermittlung und der Nachweis der Gelegenheit des Ankaufs eigener oder fremder Immobilien und die Sanierung von Immobilien durch Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer sowie der Handel mit Wertpapieren aller Art ohne Fremdmittel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, jedoch unter Ausschluss der Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Export, Import und Groß-/Einzelhandel von Edelsteinen und Edelmetallen.