Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, die Verwaltung, die Vermietung sowie die Vermittlung von Immobilien aller Art, und die Errichtung von Bauvorhaben für eigene und fremde Rechnung sowie die Vermittlung von Finanzierungen. Ferner: Vermittlung von Versicherungen aller Art.