Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Baustoffen und Rohstoffen aller Art sowie mit Waren verschiedener Art, insbesondere Edelmetallgeschäfte; Planung und Entwicklung von Immobilien und Erbringung von Beratungs- und Serviceleistungen auf diesem Gebiet (ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte nach der Gewerbeordnung und dem Anlagen- und Kreditwesengesetz).