Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Entwicklung, Sanierung/Modernisierung von Grundstücken sowie Durchführung jeglicher Bauarbeiten auf ihnen, ebenso die Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken, und zwar jeweils auf eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter.