Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung in allen Fragen der Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Verkaufsförderung, Media und Kommunikation sowie die Durchführung entsprechender Maßnahmen; die Beratung bei Trainingsmaßnahmen aller Art, insbesondere auf dem Gebiet des Kommunikations-, Führungs- und Verwaltungstrainings sowie die Durchführung entsprechender Maßnahmen; die Forschung und Beratung auf allen Gebieten der Wissenschaften, insbesondere der Wirtschaft, Philosophie und Politik; die Veranstaltung von Tagungen, Symposien und Reisen; die Herausgabe von Publikationen unter Einschluss des Einsatzes neuer Medien sowie alle artverwandten Tätigkeiten im nationalen wie internationalen Rahmen.