Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Mediendiensten im Sinne des § 2 des Mediendienste-Staatsvertrages vom 09.05.1997, insbesondere Teleshopping, sowie Dienstleistungen im Bereich der multimedialen Kommunikation in Deutschland. Darüber hinaus berät die Gesellschaft Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen in allen Fragen der Kommunikation, des Medien- und Innovationsmanagements. Dazu gehört auch die Entwicklung von Curricula, die fachliche Begleitung von Zertifizierungs- und Akkreditierungsprozessen, die Qualifizierung und das Coaching von Mitarbeiter/innen, die vorbereitende Organisation von Workshops, Symposien und Kongressen, die Evaluation von Maßnahmen und Projekten aller Art.