Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung, der Einkauf, der Verkauf und die Vermarktung von Film-, Fernseh- und Hörfunkproduktionen und -rechten sowie die Beratung diesbezüglich; die Durchführung von und Beratung zu Marketingmaßnahmen, die Erstellung und Umsetzung von Werbekonzepten; die Beratung, Erstellung und Umsetzung von multimedialen Diensten, Webberatung und -programmierung; Schulungen zu Informationstechnologien; Import und Export von erlaubnisfreien Waren verschiedener Art, insbesondere Waren der Informationstechnologien und Medieninhalten des Film- und Fernsehbereichs im In- und Ausland.