Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundbesitz (Gebäudemanagement) sowie folgende Tätigkeiten gemäß § 34c der Gewerbeordnung:
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume; Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte sowohl im eigenen Namen für eigene Rechnung als auch im eigenen Namen für fremde Rechnung; wirtschaftliche Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben in fremden Namen für fremde Rechnung.