Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, deren Zweck der Erwerb, die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Verwertung und Verwaltung von eigenem Grundbesitz, insbesondere in Form der Vermietung sowie das Erbringen sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen ist.
Die Gesellschaft wird keine Geschäfte tätigen, die gesetzlich einer Erlaubnis bedürfen, insbesondere nach § 34 c GewO, dem Rechtsberatungsgesetz, dem Steuerberatungs-Gesetz, dem Kreditwesengesetz oder dem Kapitalanlagengesetz.