Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Hausverwaltung fremder Grundstücke sowie der Einzelhandel mit Waren aller Art, z.B. gebrauchtem Hausrat. Bei dem Unternehmensgegenstand Hausverwaltung fremder Grundstücke sind ausgeschlossen:
a) die Vermittlung von Wohn- und Gerwerberäumen,
b) Maklertätigkeiten, z. B. den Nachweis des Abschlusses von Verträgen,
c) andere Geschäfte, die über die reine Verwaltung fremder Immobilien hinausgehen.