Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigener Vermögenswerte, die Beteiligung an Unternehmen aller Art, Bautenschutz, Handel mit Waren aller Art, Autovermietung, Hausverwaltung, Weitergabe und Vermittlung von Bauaufträgen, Personalschulung, Büroservice sowie alle mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen zusammenhängenden Tätigkeiten, soweit für diese Tätigkeiten keine gewerbeamtliche Erlaubnis erforderlich ist.