Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ferner: Die in § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung beschrieben Tätigkeiten, insbesondere der Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Vermittlung des Erwerbs von Räumen. Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien.