Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen nebst allen weiteren branchenüblichen Tätigkeiten, und zwar jeweils nach Erteilung aller dafür erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen und insbesondere in der Stadt Hamburg, der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesonder der Handel mit Feinkost und der Weinhandel im Außerhausverkauf sowie das Merchandisinggeschäft.