Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten von GmbH-Gesellschaftsanteilen und sonstigen Beteiligungen an Unternehmen ferner die Unternehmensberatung sowie die Initiierung, Begleitung und Durchführung von Serviceleistungen, einschließlich der Entwicklung von IT-Lösungen, vor allem in den Geschäftsfeldern Messen, Druck und Print. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten und Geschäfte.