Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft bezweckt die Förderung wissenschaftlicher und praktischer Aufgaben der Gefäßchirurgie in weitestem Umfange wie folgt: Wahrnehmung aller Belange, die das Fachgebiet der Gefäßchirurgie in Forschung, Lehre und Krankenversorgung betreffen, einschließlich Berufsweiterbildung und fachspezifischer Fortbildung, Erhaltung und Vertiefung der Verbindung mit Nachbardisziplinen der Medizin sowie mit entsprechenden inländischen und ausländischen Fachgesellschaften, Pflege des Erfahrungsaustausches und des persönlichen Kontaktes der Gefäßchirurgen untereinander, Nutzbarmachung und Auswertung von Kenntnissen und Erfahrungen der auf gefäßchirurgischem Gebiet tätigen Personen für alle Mitglieder, Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet der Gefäßchirurgie, Förderung der Fortbildung der Mitglieder und des gefäßchirurgischen Nachwuchses. Die Gesellschaft wird alle wissenschaftlichen Ergebnisse zeitnah veröffentlichen; alle Veranstaltungen der Gesellschaft sind allgemein zugänglich. Der Erfüllung dieses Zwecke dienen insbesondere, die Jahrestagung der Gesellschaft, örtliche und regionale Tagungen sowie Fortbildungskurse und Symposien, Zusammenarbeit mit standespolitischen Gremien auf Landesebene (Ärztekammern) und auf Bundesebene (Deutscher Ärztetag) sowie mit dem Bundesverband.