Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften in Zusammenhang mit deren Gründung und Verkauf als Vorratsgesellschaften. Gegenstand ist ferner die Erbringung von Serviceleistungen die in Zusammenhang mit der Gründung und dem Verkauf von Vorratsgesellschaften stehen. Des Weiteren ist Unternehmensgegenstand die Erbringung von Serviceleistungen für Anwälte, Notare, Steuerberater und verwandte Berufsgruppen, insbesondere die Beschaffung von Handelsregisterakten, Grundbuchakten und Gerichtsakten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, sind ausgeschlossen.