Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Jede Art der gewerbsmäßigen Nutzung der Elektrotechnik, insbesondere auf dem Gebiet der Energieübertragung und Energieverteilung (Transmission & Distribution), d.h. die Planung, die Errichtung und die Wartung von Leitungen aller Art, insbesondere zur Energieübertragung;
die Gründung, die Pachtung sowie die Verpachtung von Unternehmen und Gesellschaften, sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung in denselben;
der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Artikel der Elektrotechnik;
der Erwerb, die Ausübung und sonstige wie immer geartete Verwertung einschlägiger Konzessionen, Patente, Lizenzen, Markenrechte, Geschmacksmusterrechte und Gewerberechte.