Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigener Beteiligungen und Finanzanlagen. Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume; Projektentwicklung von Immobilien und Energiestandorten (ohne Baubetreuung); Beratung von Unternehmen und Investoren bei der Entwicklung vom Immobilien und Energiestandorten (ohne Steuer- und Rechtsberatung); Beratung von Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Unternehmens- und Marketingstrategien (ohne Steuer- und Rechtsberatung); Vertrieb von technischen Produkten, insbesondere im Bereich der Energieerzeugung.