Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung, die Veräußerung und Verwertung von Rechten sowie Beteiligungen und zwar im eigenen Namen für eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Unternehmensberatung unter Ausschluss von rechts- und steuerberatenden Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Geschäfte werden nicht betrieben.