Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Telekommunikationsverträgen (Festnetz, Internet, Mobilfunk und Fernsehen) sowie Verkauf der dazugehörigen Hardware am POS (point of sale). Weiterhin Vermittlung von Energieverträgen (Strom, Gas) sowie erlaubnisfreie Beratung in diesen Vertragsangelegenheiten sowie Hilfestellung bei technischen Problemen.