Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung sowie die Nutzung und Verwertung von Grundbesitz und die Beteiligung an Gesellschaften, die das Halten von Grundbesitz sowie dessen Nutzung und Verwertung zum Gegenstand haben. Tätigkeiten, die einer Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung bedürfen, sind ausgeschlossen.