Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermietung, Verwaltung, der Erwerb und der Verkauf von Immobilien, die Vermittlung, Vermietung und Verwaltung von fremden Grundstücken und Gebäuden, die Verwahrung eigenen Vermögens, insbesondere auch durch den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen(unter Ausschluss von nach dem KWG genehmigungsbedürftigen Geschäften), die Unternehmensberatung, die Erstellung von Abrechnungen für Dritte, soweit diese genehmigungsfrei erstellt werden können sowie damit verbundene Tätigkeiten.