Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Maler- und Trockenbauarbeiten. Des weiteren wird die Tätigkeit als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Bodenleger und Parkettleger ausgeübt. Gegenstand ist weiterhin die Durchführung erlaubnisfreier Handelsgesellschäfte jeder Art, die Akquisition, Planung und Abwicklung von Aufträgen für Dritte sowie die Erbringung sonstiger dienst- und erlaubnisfreier Beratungsleistungen.