Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien, Finanzierungen und Geschäftskontakten und alle damit in Verbindung stehenden Rechtsgeschäften. Ferner ein Eventservice wie z.B. Partyveranstaltungen und Entwicklung von Geschäftsideen wie z.B. Internetwerbeideen, Werbeveranstaltungen, Selbstverwirklichungsveranstaltungen, Schulungen, Erlebniswahrnehmung und Betrieb von Veranstaltungsorten. Geschäfte, die einer weiteren Genehmigung als der nach § 34c GewO bedürfen (insbesondere nach dem KWG genehmigungspflichtige Geschäfte) sind ausgeschlossen.