Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben und Verpachten von gastronomischen Betrieben nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis sowie Catering und Verkauf von Waren für die Gastronomie. Die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen aller Art. Unternehmensberatung, Hausverwaltung, Büroservice, insbesondere Buchführungshelfertätigkeiten und Fertigung von Lohnabrechnungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäfte jeder Art durchzuführen, die dem oben genannten Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen oder diesen ergänzen und nicht der Genehmigung nach 34 c GewO bedürfen.