Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Die Aufträge werden durch in Diensten der Gesellschaft stehende Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts ausgeführt. Ausgenommen sind Strafverteidigungsmandate sowie sonstige Mandate, die nur durch einen Rechtsanwalt persönlich wahrgenommen werden können.
Soweit Anwaltsnotare an der Gesellschaft beteiligt sind, erfolgt diese Beteiligung nur mit ihrer anwaltlichen Tätigkeit; die notarielle Tätigkeit ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
Tätigkeiten, die mit dem Berufs eines Rechtsanwalts nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten, sind ausgeschlossen.