Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten von Kommanditanteilen im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie die Verwaltung, der Ankauf und die Veräußerung von Immobilienvermögen. Tätigkeiten nach § 34c GewO werden nicht ausgeübt.