Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäftsführung und Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere auch die Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften, deren Verwaltung und Geschäftsführung sowie Verwaltung eigenen Vermögens.