Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten eigener Beteiligungen; An- und Verkauf, Im- und Export von Handelswaren verschiedener Art, wie z. B. Kunststoffe und aus Kunststoff hergestellte Produkte; Entwicklung und industrielle Herstellung von Produkten verschiedener Art, z. B. Folien, Baufolien, Kunststoff-, Drainage und Verbundprodukte; Ankauf von Grundstücken und Immobilien sowie deren Verkauf, Verwaltung und Vermietung unter Ausschluss von Tätigkeiten im Sinne des § 34c GewO.