Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, der Erwerb, die Entwicklung, die Veräußerung und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Liegenschaften, aber auch von anderen Vermögenswerten einschließlich deren Bebauung, sonstigen Nutzung und Nutzungsüberlassung an Dritte.