Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung und der Verkauf von Wohn- und Geschäftshäusern, der Ankauf von Grundstücken und die Verwaltung und Vermietung von Wohn- und Geschäftsgrundstücken aller Art;
die Übernahme der Geschäftsführung eines Gewerbebetriebes mit vorgenannten Gesellschaftszweck, insbesondere durch Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin.