Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen zur Optimierung der Abläufe und Aufbaustrukturen, der Groß- und Einzelhandel mit Hard- und Software, die Entwicklung und der Vertrieb von Softwareprodukten aller Art sowie deren Weiterentwicklung, die Durchführung von EDV - Projektaufgaben und das Vermitteln von Programmierdienstleistungen, das Entwickeln, Aufbauen und Vermarkten von Internetdienstleistungen sowie das Coaching, Mentoring und die Mediation.