Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen sowie die Finanzierungsberatung. Gegenstand ist weiterhin die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehn, Anteilsscheine einer Kapitalanlagegesellschaft, ausländischen Investmentanteilen, sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, öffentlich angebotene Anteile einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und verbriefte Forderungen einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft sowie die Vorbereitung und die Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern und Erwerbs- oder Nutzungsrechte im eigenen Namen für eigene Rechnung sowie im eigenen Namen für fremde Rechnung. Ausgenommen sind allerdings ausdrücklich solche Geschäfte, die einer Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz bedürften.