Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Veräußerung, Verwertung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft betreibt keine genehmigungspflichtigen Geschäfte insbesondere nicht im Sinne des § 34c Gewerbeordnung.