Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die städtebauliche, architektonische und landschaftsarchitektonische Planung und das Erbringen sämtlicher Architekten- und Ingenieurleistungen sowie die Tätigkeit als Projektsteuerer, Generalplaner, als Projektentwickler und als Projektmanager unter Beachtung der geltenden Berufspflichten.
Eine Tätigkeit im Sinne von § 34 c GewO wird nicht ausgeübt.