Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Personenbeförderung nach dem Personenbeförderungsgesetz § 42-49,
- Personenverkehre nach der Freistelllungsverordnung Personenbeförderungsgesetz,
- Werksverkehre,
- genehmigungsfreier Güternahverkehr,
- Erbringung und Vermittlung von nichtgenehmigungspflichtigen Dienstleistungen aller Art,
- Verkauf, Vermietung und Vermittlung von Kraftfahrzeugen,
- Verwaltung des Netzwerkes Eurolimousine, European Limousine- und Busservice,
- Bereitstellung von Fahrzeugen und Fahrpersonal für Behörden und öffentliche Einrichtungen