Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Trägerschaft und der Betrieb von Zweckbetrieben in Berlin im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, insbesondere von
a) Kindergärten bzw. Kinderhorten,
b) Ersatzschulen
und
c) Ergänzungsschulen.
Hinsichtlich des Buchstaben c) wird bei Trägerschaft und Betrieb bei mindestens
25 % der Schüler keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern im Sinne von
Art. 7 Abs. 4 S.3 GG und des Berliner Schulgesetzes vorgenommen.