Ist ein Geschäftsführer (director) bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer (directors) bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer (directors) gemeinschaftlich vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung:
Erbringung von Beratungs-, Verwaltungs- und Organisationsleistungen, strategische Kommunikationsberatung, Lobbying, Vorbereitung und Durchführung von Projektentwicklung und -management, Recherche und Controlling, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungsentwicklung und -management, Geschäftsbesorgung, Organisationsentwicklung, Vorbereitung und Durchführung von Marketingmaßnahmen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Beteiligung an anderen Unternehmen und Übernahme der Geschäftsführung anderer; Erbringung aller vorgenannten Leistungen sowohl im eigenen Namen als auch im Namen Dritter sowie sowohl auf eigene Rechnung als auch auf Rechnung Dritter.