Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Einrichtungen und das Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen:
Freizeit (Hallen- und Außenspielplätze nach Einholung erforderlicher Genehmigungen); Catering, insbesondere der Betrieb von Cafés nach Erteilung der erforderlichen Genehmigungen; Bildung (Schulungen von Therapeuten für SchreiBabyAmbulanzen und von Pflegekräften); Beratung, insbesondere Unternehmensführungsberatung; Hausverwaltung unter Ausschluss von Tätigkeiten gem. § 34c GewO; Grundstückshandel; Handel mit gebrauchten Gegenständen (wegen Differenzbesteuerung); Eventmanagement.